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Hat die Einwilligungserklärung in Werbung mit Newslettern ein Verfallsdatum?

Die Frage nach der Überlebensdauer einer einmal erteilten Einwilligung stellt sich immer wieder und ist von großer praktischer Bedeutung. Für Unternehmen ist es beispielsweise wichtig zu wissen, ob sie eine einmal eingeholte Einwilligung stets erneuern müssen bzw. erneut einholen müssen, weil diese nach Ablauf einer gewissen Dauer ihre Wirksamkeit verliert. Für Betroffene ist die Frage wichtig, weil diese wissen müssen, wie lange sie sich an eine einmal abgegebene Einwilligung, an die sie sich im Zweifel nicht mehr erinnern, festhalten lassen müssen. Der BGH hatte in einem konkreten Sachverhalt im Jahr 2018 die Frage nach dem Verfallsdatum einer Werbeeinwilligung mit nein beantwortet (hierzu später mehr).

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CrossFit und das Markenrecht

Bald ist wieder Sommer und die eigene Badehosenfigur will vorbereitet werden. Es gibt viele Möglichkeiten (wieder) fit zu werden und die Angebote im Internet und auf Social Media sind unzählig. Eine Methode, an der man nicht vorbei kommt, ist CrossFit. Zahlreiche CrossFit-Boxen sind in den letzten Jahren aus dem Boden gesprossen, wie Pilze. Für den Ratsuchenden stellt der Begriff "CrossFit" regelmäßig nur die Bezeichnung einer Trainingsmethode dar, bei der verschiedene Ausdauer- und Kraftübungen miteinander kombiniert werden. 

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Deutsche Umwelthilfe geht verstärkt gegen Greenwashing vor

Mit dem Green Deal will die EU-Kommission die Europäische Union bis zum Jahr 2050 klimaneutral machen. Zur Erreichung dieses Zieles werden sämtliche Branchen zu mehr Nachhaltigkeit verpflichtet. Bereits jetzt sind viele Unternehmen bestrebt, ihre Prozesse anzupassen, um den eigenen CO2-Ausstoß zu reduzieren. Eine CO2-neutrale Produktion kann dabei derzeit wohl kein Unternehmen präsentieren. Gleichwohl wird in der Werbung zunehmend mit der eigenen Klimaneutralität geworben.

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Keine Pflicht aus § 11 PAngV zur Konkretisierung von Streichpreisen

Die Werbung mit sog. Streichpreisen ist in der Praxis sehr beliebt. Kann man Verbraucher so relativ einfach auf ein günstiges Angebot aufmerksam machen. Mit § 11 PAngV wurde allerdings eine Neuregelung geschaffen, mit der eine zuvor überaus beliebte Praxis unterbunden werden soll. In dem Händler nunmehr gezwungen sind, bei einer Preisermäßigung neben dem neuen Preis auch den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat (Referenzpreis).

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  1. Kein Markenschutz mehr für Black Friday
  2. Kann ein Verband rechtsmissbräuchlich abmahnen?
  3. Werbung mit Preisermäßigungen - erste Entscheidung zur Neuregelung!
  4. Landgericht Kleve sieht kein Greenwashing bei der Werbung mit "klimaneutral"

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