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Influencer in der Versicherungswirtschaft: Versicherungsvermittler oder doch nur Tippgeber?

Das Influencer-Marketing hat sich mittlerweile auf so ziemlich jede Branche ausgeweitet, die Produkte an Endkunden vertreibt. Das gilt selbstverständlich auch für die Versicherungsbranche. Auch hier gibt es bereits zahlreiche Influencer, die allgemein zu Themen aus der Versicherungswirtschaft informieren. Auch Vergleiche verschiedener Versicherungsprodukte werden von Influencern angeboten. Es liegt also nahe, dass insbesondere reichweitenstarke und in der Szene etablierte Influencer (lukrative) Kooperationen mit Versicherungsunternehmen eingehen. Die Vermittlung von Versicherungsprodukten unterliegt allerdings gesetzlichen Beschränkungen. So darf nicht jeder Versicherungsprodukte vermitteln.  

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Fehlende Pflichtangaben bei Autowerbung auf Facebook

Wer ein Auto verkauft bzw. werblich zum Verkauf anbietet, muss nach § 5 Pkw-EnVKV bestimmte Angaben zum Kraftsoffverbrauch und die CO2-Emissionen machen. Das gilt auch für Werbung auf Social-Media-Plattformen, wie zum Beispiel Facebook. Nachdem bereits das OLG Köln (Urt. v. 10.6.2022 - 6 U 3/22) sich mit der Frage befassen musste, ob und wie diese Pflichtangaben auf Facebook zu erteilen sind, hat nun auch das Landgericht Lübeck (Urt. v. 13.6.2023 - 13 HK O 36/21) einen Autohändler zur Zahlung einer Vertragsstrafe verurteilt, nachdem dieser in einem kurzen Werbevideo die Pflichtangaben erst nach Ablauf von 17 Sekunden eingeblendet hatte.

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Musik auf Instagram – worauf müssen Influencer und Content Creator achten

Musik verbindet und weckt Emotionen. Wer eine besondere Atmosphäre schaffen will, kommt an Musik nicht vorbei. Das gilt auf Veranstaltungen, für (Kino-)Filme und selbstverständlich auch im Internet und vor allem auf Social Media. Wer fremde Musik auf seinem Instagram-Kanal hochladen will, muss sich im Vorfeld mit dem Urheberrecht befassen. Mit dem nachfolgenden FAQ wollen wir einen ersten Überblick geben, worauf man achten sollte, wenn man in ein Reel Musik einbinden will.

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Neuer Trend "Deinfluencing" - Meinungsäußerung oder unzulässiger Boykottaufrauf?

Zunehmend wird von einem neuen Trend auf Social Media bei Influencern berichtet: dem sog. Deinfluencing. Influencer besprechen in ihren Videos dann nicht ihre aktuellen Lieblingsprodukte. Im Gegenteil, sie weisen beim Deinfluencing auf aus ihrer Sicht unnötige Trendprodukte hin. Statt der für Influencer üblichen Kaufempfehlung wird vor dem Kauf bestimmter Produkte gewarnt. Vereinzelt weisen sie auch auf günstigere oder aus ihrer Sicht bessere Alternativen hin.

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  1. TikTok und das Urheberrecht – worauf muss man bei der Nutzung von Musik achten?
  2. Was Unternehmen gegen Fake-Influencer machen können
  3. Pflicht zur Werbekennzeichnung bei Podcasts
  4. Influencer-Marketing: Bundesverfassungsgericht soll über Werbekennzeichnung entscheiden

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