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OLG Frankfurt entscheidet zu Anspruch auf Kontofreischaltung im Eilverfahren

Das OLG Frankfurt am Main hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ob ein Nutzer einen Anspruch auf Freischaltung seines Facebook-Accounts habe (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.3.2023 - 17 W 8/23). Dabei weist dieser Fall eine prozessuale Besonderheit des zivilprozessualen Eilrechtsschutzes hin. Denn tatsächlich hat das OLG Frankfurt nicht in der Sache darüber entschieden, ob der Anspruch dem Grunde nach besteht, sondern nur, ob dieser Anspruch im Rahmen des Eilrechtsschutzes durchgesetzt werden kann. Diese Frage hatte das OLG Frankfurt sodann, wie schon das Landgericht Hanau in der ersten Instanz, verneint.

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Meta und die Zwei-Faktor-Authentifizierung – Aussperrung aus dem eigenen Account

Immer wieder kommt es vor, dass Nutzer sich nicht mehr zu ihren Social-Media-Accounts auf Facebook oder Instagram anmelden können. Grund hierfür ist oft die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Wobei, eigentlich liegt der Grund darin, dass der Nutzer aus welchen Gründen auch immer, keinen Zugriff auf den Code für die Zwei-Faktor-Authentifizierung mehr hat und auch von Meta keine Möglichkeit erhält, sich auf einen anderen Weg ordnungsgemäß zu authentifizieren.

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Wann besteht ein Anspruch auf Freischaltung meines gesperrten LinkedIn-Accounts?

LinkedIn ist für viele mittlerweile zu einer wichtigen Plattform für den Meinungsaustausch geworden. Gestartet als rein berufliches digitales Netzwerk entwickelt sich die Plattform zu einem "normalen" sozialen Netzwerk. Das führt zwangsläufig zu einer vermehrten Content Moderation, die dann auch in eine Löschung von Beiträgen oder die Sperrung des eigenen Accounts führen kann. Dabei wirken die Maßnahmen von LinkedIn teilweise genauso willkürlich, wie auf anderen Social-Media-Plattformen wie Twitter, TikTok oder Facebook. Beiträge, die bei näherer Betrachung zwar durchaus kontrovers sind aber noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind, werden kommentarlos gelöscht oder sind Auslöser für die Sperrung des eigenen Kontos. Jeder Versuch, gegen die Einschränkung der Nutzung vorzugehen, kann einen Nutzer in die Verzweiflung treiben. Der Kunden-Support reagiert stets mit gleichbleibenden Antworten. Eine echte Prüfung der Beschwerde - so scheint es - wird nicht vorgenommen. Damit bleibt am Ende die Einschränkung bestehen. Hiergegen kann man sich als Nutzer allerdings erfolgreich zur Wehr setzen! 

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Satire auf Social Media - Ein schmaler Grat zwischen Leben und Tod

Über den Tod macht man keine Witze. Sagt man. Ob das so sein sollte, muss jeder für sich selber entscheiden. Ein unverkrampfter Umgang mit schwierigen Themen würde vielen derzeit verbissen geführte Debatten sicher gut tun. Unter dem Namen „Hin & Weg Bestattungen“ bricht ein Künstler auf Instagram und Twitter mit dem vermeintlichen Dogma, dass man über den Tod keine Witze machen dürfe.

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  1. LG Karlsruhe bestätigt Ordnungsgeld gegen YouTube in Höhe von 90.000 EUR 
  2. OLG Köln untersagt Sperre eines Accounts und Löschung eines Kommentars auf Facebook
  3. OLG Hamburg untersagt Sperrung eines Facebook-Accounts
  4. Twitter muss unwahre und ehrverletzende Äußerungen löschen!

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