Bald müssen Websites mit einem an Verbraucher gerichteten Angebot nach dem BFSG barrierefrei gestaltet werden. Das BFSG gibt iVm der begleitenden Verordnung (BFSGV) Anhaltspunkte, wann eine Website barrierefrei ist; wobei sich die technischen Anforderungen eher aus den WCAG und/oder der EN 301 549 ergeben.
Mehr zum Thema im Blogbeitrag Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit auf Websites und Apps bis zum 28. Juni 2025 |
Der Einfluss von LinkedIn als Social-Media-Plattform nimmt stetig zu. Gerade im beruflichen und geschäftlichen Kontext ist LinkedIn eine immer beliebter werdende Plattform, um sein eigenes Netzwerk aufzubauen. Auch für Unternehmen, die auf dem immer schwieriger werdenden Bewerbermarkt nach geeigneten Talenten suchen, kommen um LinkedIn nicht herum.
In mehreren Beiträgen gehe ich auf einige wesentliche rechtlichen Aspekte bei der Nutzung von LinkedIn ein. Der Beitrag wird regelmäßig um weitere rechtliche Aspekte erweitert.
In den letzten Tagen mehrten sich die Meldungen, dass die berühmte Schauspielerin Scarlett Johannsen rechtliche Schritte gegen den Verantwortlichen einer Werbekampagne vorgeht. Hintergrund ist ein Werbespot, in dem ungefragt das Konterfei sowie die Stimme der Schauspielerin verwendet wurden. Die Besonderheit liegt dabei darin, dass es sich hierbei um einen Deep-Fake handelt, also eine mittels KI generierte Version von der Schauspielerin. Dabei ist der Fall von Scarlett Johannsen nicht der erste. Auch Tom Hanks hatte erst kürzlich darauf hingewiesen, dass eine Werbung ausgestrahlt werde, in der er angeblich Werbung für Zahnvorsorge mache. Und die Fälle werden künftig sicherlich nicht weniger.
Autor: Oliver Löffel
Das Landgericht im schwäbischen Hechingen, direkt am Fuße der berühmten Burg Hohenzollern, hat den Eilantrag eines Bundestagsabgeordneten, dessen Beitrag auf LinkedIn gesperrt wurde, zurückgewiesen (3 O 83/23). Die schwäbischen Richter haben schnell geschafft und entschieden, so wie es das Bundesverfassungsgericht will: Der Eilantrag vom 23. August 2023 wurde heute zurückgewiesen, siehe SWR. Gegen den Beschluss, mit dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wurde, muss der Abgeordnete nun sofortige Beschwerde einlegen. In zweiter und letzter Instanz werden die Richter am Oberlandesgericht Stuttgart über den Eilantrag entscheiden.
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