Bald müssen Websites mit einem an Verbraucher gerichteten Angebot nach dem BFSG barrierefrei gestaltet werden. Das BFSG gibt iVm der begleitenden Verordnung (BFSGV) Anhaltspunkte, wann eine Website barrierefrei ist; wobei sich die technischen Anforderungen eher aus den WCAG und/oder der EN 301 549 ergeben.
Mehr zum Thema im Blogbeitrag Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit auf Websites und Apps bis zum 28. Juni 2025 |
In den letzten Tagen mehrten sich die Meldungen, dass die berühmte Schauspielerin Scarlett Johannsen rechtliche Schritte gegen den Verantwortlichen einer Werbekampagne vorgeht. Hintergrund ist ein Werbespot, in dem ungefragt das Konterfei sowie die Stimme der Schauspielerin verwendet wurden. Die Besonderheit liegt dabei darin, dass es sich hierbei um einen Deep-Fake handelt, also eine mittels KI generierte Version von der Schauspielerin. Dabei ist der Fall von Scarlett Johannsen nicht der erste. Auch Tom Hanks hatte erst kürzlich darauf hingewiesen, dass eine Werbung ausgestrahlt werde, in der er angeblich Werbung für Zahnvorsorge mache. Und die Fälle werden künftig sicherlich nicht weniger.
Autor: Oliver Löffel
Das Landgericht im schwäbischen Hechingen, direkt am Fuße der berühmten Burg Hohenzollern, hat den Eilantrag eines Bundestagsabgeordneten, dessen Beitrag auf LinkedIn gesperrt wurde, zurückgewiesen (3 O 83/23). Die schwäbischen Richter haben schnell geschafft und entschieden, so wie es das Bundesverfassungsgericht will: Der Eilantrag vom 23. August 2023 wurde heute zurückgewiesen, siehe SWR. Gegen den Beschluss, mit dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wurde, muss der Abgeordnete nun sofortige Beschwerde einlegen. In zweiter und letzter Instanz werden die Richter am Oberlandesgericht Stuttgart über den Eilantrag entscheiden.
Das OLG Frankfurt am Main hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ob ein Nutzer einen Anspruch auf Freischaltung seines Facebook-Accounts habe (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.3.2023 - 17 W 8/23). Dabei weist dieser Fall eine prozessuale Besonderheit des zivilprozessualen Eilrechtsschutzes hin. Denn tatsächlich hat das OLG Frankfurt nicht in der Sache darüber entschieden, ob der Anspruch dem Grunde nach besteht, sondern nur, ob dieser Anspruch im Rahmen des Eilrechtsschutzes durchgesetzt werden kann. Diese Frage hatte das OLG Frankfurt sodann, wie schon das Landgericht Hanau in der ersten Instanz, verneint.
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