Immer wieder kommt es vor, dass Nutzer sich nicht mehr zu ihren Social-Media-Accounts auf Facebook oder Instagram anmelden können. Grund hierfür ist oft die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Wobei, eigentlich liegt der Grund darin, dass der Nutzer aus welchen Gründen auch immer, keinen Zugriff auf den Code für die Zwei-Faktor-Authentifizierung mehr hat und auch von Meta keine Möglichkeit erhält, sich auf einen anderen Weg ordnungsgemäß zu authentifizieren.
LinkedIn ist für viele mittlerweile zu einer wichtigen Plattform für den Meinungsaustausch geworden. Gestartet als rein berufliches digitales Netzwerk entwickelt sich die Plattform zu einem "normalen" sozialen Netzwerk. Das führt zwangsläufig zu einer vermehrten Content Moderation, die dann auch in eine Löschung von Beiträgen oder die Sperrung des eigenen Accounts führen kann. Dabei wirken die Maßnahmen von LinkedIn teilweise genauso willkürlich, wie auf anderen Social-Media-Plattformen wie Twitter, TikTok oder Facebook. Beiträge, die bei näherer Betrachung zwar durchaus kontrovers sind aber noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind, werden kommentarlos gelöscht oder sind Auslöser für die Sperrung des eigenen Kontos. Jeder Versuch, gegen die Einschränkung der Nutzung vorzugehen, kann einen Nutzer in die Verzweiflung treiben. Der Kunden-Support reagiert stets mit gleichbleibenden Antworten. Eine echte Prüfung der Beschwerde - so scheint es - wird nicht vorgenommen. Damit bleibt am Ende die Einschränkung bestehen. Hiergegen kann man sich als Nutzer allerdings erfolgreich zur Wehr setzen!
Über den Tod macht man keine Witze. Sagt man. Ob das so sein sollte, muss jeder für sich selber entscheiden. Ein unverkrampfter Umgang mit schwierigen Themen würde vielen derzeit verbissen geführte Debatten sicher gut tun. Unter dem Namen „Hin & Weg Bestattungen“ bricht ein Künstler auf Instagram und Twitter mit dem vermeintlichen Dogma, dass man über den Tod keine Witze machen dürfe.
In einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (vom 19.12.2022 – 22 O 11/22) hat das Landgericht Karlsruhe ein Ordnungsgeld gegen YouTube in Höhe von 90.000,00 EUR bestätigt. Mit Ordnungsmittelbeschluss vom 10.08.2022 wurde YouTube zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 90.000,00 EUR verurteilt. Hiergegen hatte YouTube am 30.11.2022 Beschwerde eingelegt. Das LG Karlsruhe hat dieser Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem zuständigen Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt. Diese muss nur über die Rechtmäßigkeit des verhängten Ordnungsgeldes entscheiden.