Das entschied das LG Frankfurt am Main (Urt. v. 14.12.2022 – 2-03 O 325/22) in einem Verfahren, das im Vorfeld hohe mediale Aufmerksamkeit erhalten hat. Konkret geht es um den Anspruch eines Nutzers gegen die Social Media Plattform Twitter, Beiträge Dritter, die sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen, löschen zu lassen. Damit hat das Gericht noch einmal bekräftigt, dass Betroffene von Beleidigungen oder unwahren Behauptungen über sich, einen direkten Anspruch gegen den Plattformbetreiber auf Entfernung dieser Beiträge haben. Damit muss auch Twitter rechtsverletzende Beiträge löschen. Das ist insofern wichtig – aber nicht neu – weil die Verfasser dieser Beiträge in der Regel anonym bleiben und für eine Inanspruchnahme nicht greifbar sind.
Negative Bewertungen im Netz beschäftigen die Gerichte seit Jahren. Der Ausgleich der zahlreichen betroffenen Interessen ist für die entscheidenden Richter dabei nicht immer leicht, denn jedes Interesse ist im Grundsatz berechtigt. Im Mittelpunkt steht jedoch stets ein Unternehmen, dass für seine Leistungen bewertet wird.
In einer Entscheidung vom 20.1.2022 hat das OLG Celle (13 U 84/19) die Social Media Plattform Facebook im Ergebnis zur Freischaltung eines zu Unrecht gesperrten Social Media Accounts verurteilt.
In einer aktuell veröffentlichten Entscheidung hat das OLG München (Urt. v. 12.4.2022 - 18 U 6473/20) die Rechte der Inhaber von Social Media Accounts gestärkt. Facebook und andere Social Media Plattformen dürfen Social Media Accounts